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Waffen und Munition

Waffen und Munition dürfen in Schweden ohne eine Erlaubnis nicht eingeführt werden.
Erklärung für Schusswaffen und munition,TV 730.2Word

Als Schießwaffen werden solche Waffen angesehen, die mit Kugeln, Schrot, Harpunen oder anderen Geschosse mittels Pulver, Kohlensäure, komprimierter Luft u.dgl. geschossen werden können. Als Schießwaffen werden auch Tränengaseinrichtungen, Armbruste, Start- und Signalwaffen, die mit Patronen geladen werden, angesehen. Zu Munition gehören Patronen, Geschosse und Zündhütchen.

Zur gefälligen Beachtung: Sogenannten Tränengas- und Pfefferspray dürfen ohne Erlaubnis eines schwedischen Polizeiamts nicht eingeführt werden.

Einfuhr von Waffen für Jagd oder Sportwettkampf (vorübergehendes einfuhr)


Reisende sollen rechtzeitig bevor der Ankunft in Schweden, um eine Einfuhrerlaubnis vom Polizeiamt am Einfuhrort antragen. Eine Einfuhrerlaubnis kann für mehrere Reisen innerhalb von einem Jahr nach dem Tag der Ausfertigung gültig sein.

Wenn Reisende von einem anderen EU-Land mitt Waffen ankommt, müssen sie auch einen europäischen Feuerwaffenpass (EFP), vom zuständigen Amt im Land wo sie wohnhaft sind, vorzeigen können. Der EFP soll Auskünfte über die Waffen , die für Jagd oder Sportwettkampf eingeführt werden, enthalten.

An der Einreise in Schweden soll der Waffen am Zoll angemeldet werden. Dabei soll auch eine sogenannte Waffendeklaration in doppelter Ausfertigung ausgefüllt (schwedisches Zollformular Tv 730.2) und die Erlaubnisschein, die vom schwedischen Polizeiamt ausgefertigt ist, vorgezeigt werden.

Ausnahmen von der Verpflichtung eine Einfuhrerlaubnis vorzuzeigen


Wer eine schwedische Waffenbesitzkarte hat, ist nicht verpflichtet eine Einfuhrerlaubnis vorzuzeigen, denn die Waffenbesitzkarte ersetzt dann die Einfuhrerlaubnis. Die Waffenbesitzkarte soll doch am schwedischen Zoll bei der Einfuhr vorgezeigt werden.

Reisende aus Dänemark, Finnland und Norwegen sind nicht verpflichtet Einfuhrerlaubnis bei der Einfuhr von Waffen für Jagd- und Sportwettkampf vorzuzeigen, wenn sie eine gültige, im Heimatland ausgefertigte, Waffenbesitzkarte haben und die Waffen für höchstens drei Monate einführen. Die Waffenbesitzkarte vom Heimatland muss doch vorgezeigt werden und die oben genannte Waffendeklaration (schwedisches Zollformular Tv 730.2) in doppelter Ausfertigung ausgefüllt und am Zoll abgegeben werden.

Zur gefälligen Beachtung: Um eine Einfuhrerlaubnis vom schwedischen Polizeiamt zu bekommen muss der Waffenbesitzer eine Waffenbesitzkarte oder ein entsprechendes Dokument für die Waffen, die er in Schweden einführen will, in seinem Heimatland haben. Der Waffenbesitzer muss auch nachweisen können, dass er von einem Anordner i Schweden zu Jagd oder Sportwettkampf eingeladen ist. Die Ausnahme von der Verpflichtung Einfuhrgenehmigung zu haben gilt nicht bei dem Transitversendung von Waffen durch Schweden.

Ausfuhr von Waffen nach Jagd oder Sportwettkampf


An der Ausreise soll am Zoll angemeldet werden, dass die Waffen ausgeführt werden. Dabei soll ein Exemplar der Waffendeklaration zum Zollamt (Zollformular Tv 730.2) zurückgegeben werden.

Permanente Einfuhr von Waffen


Eine Einfuhrerlaubnisschein soll vom schwedischen Polizeiamt am Einfuhrort, bevor der Einreise in Schweden, ausgefertigt werden. Diese Erlaubnis kann doch von einer Waffenbesitzkarte ersetzt werden, die von der schwedischen Polizei, am Ort wo der Reisende wohnhaft oder polizeilich gemeldet ist, ausgestellt werden. Eine Waffenbesitzkarte kann ausgestellt werden, wenn man im voraus kennt, welche Waffen man einführen will.

Bei der Einfuhr von einem anderen EU-Land muss der Reisende dazu eine sogenannte Übertragungserlaubnis haben, die vom zustsändigen Amt im Ausfuhrland ausgestellt worden ist.

Die Waffen sollen an der Einreise am Zoll angemeldet und die Einhfuhrerlaubnis und die Waffenbesitzkarte vorgezeigt werden. Doch muss keine Waffendeklaration ausgefüllt werden, weil diese nur bei vorübergehender Einfuhr gilt.

Permanente Ausfuhr von Waffen


Wenn jemand Waffen permanent aus Schweden ausführen will, sollen die Waffen vom Polizeiamt, der die Waffenbesitzkarte ausgestellt hat, im Waffenregister des Polizeiamts abgemeldet werden (siehe die Website der Polizei). Ein Ausfuhrerlaubnisschein soll dann am Zoll am Ausreiseort abgegeben werden.