
Als Schießwaffen werden solche Waffen angesehen, die mit Kugeln, Schrot, Harpunen oder anderen Geschosse mittels Pulver, Kohlensäure, komprimierter Luft u.dgl. geschossen werden können. Als Schießwaffen werden auch Tränengaseinrichtungen, Armbruste, Start- und Signalwaffen, die mit Patronen geladen werden, angesehen. Zu Munition gehören Patronen, Geschosse und Zündhütchen.
Zur gefälligen Beachtung: Sogenannten Tränengas- und Pfefferspray dürfen ohne Erlaubnis eines schwedischen Polizeiamts nicht eingeführt werden.
Wenn Reisende von einem anderen EU-Land mitt Waffen ankommt, müssen sie auch einen europäischen Feuerwaffenpass (EFP), vom zuständigen Amt im Land wo sie wohnhaft sind, vorzeigen können. Der EFP soll Auskünfte über die Waffen , die für Jagd oder Sportwettkampf eingeführt werden, enthalten.
An der Einreise in Schweden soll der Waffen am Zoll angemeldet werden. Dabei soll auch eine sogenannte Waffendeklaration in doppelter Ausfertigung ausgefüllt (schwedisches Zollformular Tv 730.2) und die Erlaubnisschein, die vom schwedischen Polizeiamt ausgefertigt ist, vorgezeigt werden.
Reisende aus Dänemark, Finnland und Norwegen sind nicht verpflichtet Einfuhrerlaubnis bei der Einfuhr von Waffen für Jagd- und Sportwettkampf vorzuzeigen, wenn sie eine gültige, im Heimatland ausgefertigte, Waffenbesitzkarte haben und die Waffen für höchstens drei Monate einführen. Die Waffenbesitzkarte vom Heimatland muss doch vorgezeigt werden und die oben genannte Waffendeklaration (schwedisches Zollformular Tv 730.2) in doppelter Ausfertigung ausgefüllt und am Zoll abgegeben werden.
Zur gefälligen Beachtung: Um eine Einfuhrerlaubnis vom schwedischen Polizeiamt zu bekommen muss der Waffenbesitzer eine Waffenbesitzkarte oder ein entsprechendes Dokument für die Waffen, die er in Schweden einführen will, in seinem Heimatland haben. Der Waffenbesitzer muss auch nachweisen können, dass er von einem Anordner i Schweden zu Jagd oder Sportwettkampf eingeladen ist. Die Ausnahme von der Verpflichtung Einfuhrgenehmigung zu haben gilt nicht bei dem Transitversendung von Waffen durch Schweden.
Bei der Einfuhr von einem anderen EU-Land muss der Reisende dazu eine sogenannte Übertragungserlaubnis haben, die vom zustsändigen Amt im Ausfuhrland ausgestellt worden ist.
Die Waffen sollen an der Einreise am Zoll angemeldet und die Einhfuhrerlaubnis und die Waffenbesitzkarte vorgezeigt werden. Doch muss keine Waffendeklaration ausgefüllt werden, weil diese nur bei vorübergehender Einfuhr gilt.
