Wer ist anmeldepflichtig?
Jede Person, die über die Außengrenze in die EU einreist oder aus der EU ausreist - • mit 10 000 € oder mehr Bargeld • oder dem Gegenwert in anderen Währungen oder leicht konvertiblen Werten (Obligationen, Aktien, Reiseschecks, ...).
Wo muss ich die Anmeldung vornehmen?
Die Anmeldung muss beim Zoll (oder einer anderen zuständigen Behörde) an der Kontrollstelle zur Einreise in die EU bzw. Ausreise aus der EU vorgenommen werden.
Wozu dient die Anmeldung?
Was geschieht bei unterlassener Anmeldung oder Falschmeldung?
Bitte beachten Sie, dass für Geldbewegungen innerhalb der EU in manchen Mitgliedstaaten besondere Kontroll- und Meldevorschriften gelten. Diese werden zusätzlich zu den EU-Bestimmungen angewandt.
Document für anmeldung von Barmitteln.
Unter folgender Internet-Adresse der Europäischen Kommission finden Sie Hintergrundinformationen und Links zu den einschlägigen Internet- Seiten der Mitgliedstaaten: -
http://ec.europa.eu/eucashcontrols 
